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Stand Januar 2015 Mitgliedschaft |
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ordentliches
Mitglied |
kann
werden,
wer einen Sehrest unter 30 % hat;
Hinweise zur Satzung finden Sie beim Landesverband Sachsen
www.bsv-sachsen.de |
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Jugendliche |
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre zahlen keinen Mitgliedsbeitrag! Bis
zum 14. Lebensjahr nehmen die Eltern die Rechte des Kindes wahr.
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förderndes
Mitglied
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kann
werden,
wer die Interessen Sehbehinderter und Blinder vertreten will und durch
Sach- oder Geldleistungen sowie durch persönlichen Einsatz den
Verband unterstützen will
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Eine
Interessenvertretung durch den Verband wird immer wichtiger, da soziale
Errungenschaften der Blinden und Sehbehinderten immer wieder der Gefahr
ausgesetzt sind, wegen "Sparmassnahmen" reduziert und
abgeschafft zu werden.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehinderten Verband (DBSV) arbeitet deshalb
bundesweit für die Belange der Behindertengruppe.
Ihre Mitgliedschaft kann
unsere Forderungen bekräftigen - gemeinsam sind wir stärker. |
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