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  Stand Januar 2015

Mitgliedschaft

ordentliches Mitglied kann werden,
wer einen Sehrest unter 30 % hat;
Hinweise zur Satzung finden Sie beim Landesverband Sachsen
www.bsv-sachsen.de

 

  Jugendliche Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre zahlen keinen Mitgliedsbeitrag! Bis zum 14. Lebensjahr nehmen die Eltern die Rechte des Kindes wahr.
 
  förderndes Mitglied

 

kann werden,
wer die Interessen Sehbehinderter und Blinder vertreten will und durch Sach- oder Geldleistungen sowie durch persönlichen Einsatz den Verband unterstützen will 

  

Eine Interessenvertretung durch den Verband wird immer wichtiger, da soziale Errungenschaften der Blinden und Sehbehinderten immer wieder der Gefahr ausgesetzt sind, wegen "Sparmassnahmen" reduziert und abgeschafft zu werden.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehinderten Verband (DBSV) arbeitet deshalb bundesweit für die Belange der Behindertengruppe.

Ihre Mitgliedschaft kann unsere Forderungen bekräftigen - gemeinsam sind wir stärker.

   

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